Der Wandhochzug, im rechten Winkel zur
Dachfläche gemessen, muss mindestens 150
mm betragen. Bei begehbaren Terrassen,
Kiesschüttungen und/oder begrünten Flä-
chen sind diese 150 mm von der Oberkante
des jeweiligen Belages zu messen. Die Befes-
tigung hat indirekt (zB mit Haftern) zu erfol-
gen. Befestigen Sie Wandbleche auf keinen
Fall am Hochzug! Höhenveränderungen infol-
ge von Schneelast oder Last des Einde-
ckungsmaterials können den Dachstuhl sen-
ken und die Verblechung ausheben. Der An-
schluss an ein Mauerwerk ist mit einer Putz-
leiste auszuführen.
Der überdeckte Bereich muss mindestens 70
mm betragen und der Wasserfalz muss min-
destens 10 mm breit sein.
Die Überlappung muss um 30% größer aus-
geführt werden als die des Eindeckungsmate-
rials (siehe Anwendung eines Stehfalzes, S.
165). Bei Dachdeckungen und Dachabdich-
tungen mit bituminösen Dach- und Abdich-
tungsbahnen sind alle Einfassungen (zB auch
bei Ortgängen und Durchdringungen) so auS-
zuführen, dass eine Einklebebreite von 120
mm eingehalten werden kann. Dies gilt auch
für Eindeckungen mit Bitumenschindeln.).
Der aufgekantete Anschluss ist zur Absicherung gegen aufsteigendes Wasser mit einem Wasserfalz zu versehen und ist an seiner Oberkante in geeigneter Form regensicher zu verwahren. Die Ausführung der Verwahrung richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen und den werkstoffspezifischen Besonderheiten.
Soweit es sich um einen traufseitigen Wandanschluss handelt, kann es notwendig sein, diesen mit einer Be- und Entlüftung der Unterkonstruktion zu kombinieren.